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Kassensitz 

Die Kassenzulassung durch die KV Baden-Württemberg ermöglicht es mir, mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Dafür benötige ich nur Ihre Versichertenkarte, die Sie bitte schon zum Erstgespräch mitbringen. Eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt ist nicht nötig.





Nach den s.g. "probatorischen Sitzungen", in denen wir uns zunächst kennen lernen, stelle ich einen anonymisierten Therapieantrag an die Krankenkasse, falls eine Psychotherapie indiziert sein sollte.

Die privaten Kassen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für die Psychotherapie, wobei die Abrechnung nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) erfolgt.


Bitte informieren Sie sich vor einem Erstgespräch selbst bei Ihrer privaten Krankenkasse und/ oder der Beihilfestelle, ob diese für die Kosten aufkommen.